Der BND-Supergau

Wenn man das genauer anschaut, kann der BND mit dem neu vorgeschlagenen Gesetz nun bald Dinge tun, die er leider eh´ schon lange tat, nur war es bis dato eigentlich illegal, der Regierung aber wohl auch schon lange egal:

  • Personen im Inland überwachen. Das war vorher verboten, denn der BND ist ein Auslandsgeheimdienst. Diese absichtliche Macht-Einschränkung war eine Folge der fatalen Rolle, die die Geheimpolizeien in der Nazizeit gespielt haben.
  • Metadaten automatisiert an die NSA weiterleiten. Das hat der BND bisher ohne echte Rechtsgrundlage eh schon getan, aber jetzt wird es legal. Das macht den Begriff „Geheimnisträger“ fast irrelevant, Journalisten, Anwälte, Ärzte, Geistliche überwachbarer.
  • Menschen mit wirklich jeder Begründung überwachen. Bisher ging es um Gefahrenabwehr. Das neue Gesetz sagt nun aber wörtlich, dass eine Überwachung erlaubt ist, um „sonstige Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung über Vorgänge zu gewinnen„. Sonstige Erkenntnisse über Vorgänge, Gesetzessätze von fantastischer Schwammigkeit, darunter fällt, wenn man möchte, nämlich alles.

Zu befürchten und das nicht nur laut Sascha Lobo ist in der Folge:

Die möglichen Richtungen einer solchen Eskalation unkontrollierter Geheimdienste ist – abgesehen vom Verfassungsschutz-NSU-Kindesmissbrauchs-Irrsinn – seit Snowden bekannt: geheime Foltergefängnisse, illegale Drohnenmorde, Gruppenverschleppungen Unschuldiger.

Mehr dazu: Sascha Lobo auf Spiegel-Online und auf Netzpolitik.org


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